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Namensänderung oder Bürokratie Teil 2

Unter den Ovambos ist es üblich, dass ein Neugeborenes noch keinen eigenen Namen trägt bis etwa im Alter von 2-6 Wochen. Der Vater oder ein männlicher Verwandter von ihm ist zuständig für die Namenswahl und versucht einen möglichst passenden Namen für das Baby zu finden. Relativ viele Kinder werden nach dem Geburtstermin oder entsprechenden Ereignissen benannt: “Uusiku” zum Beispiel bedeutet während der Nacht geboren oder “Ekandja” meint, während der grossen Flut geboren. Eine weitere Möglichkeit einer Namenswahl ist, dem Kind einen Namen nach jemandem zu geben, der einem viel bedeutet oder der Familie nahe steht.

Diese zweite Möglichkeit wählten wir auch für unseren Zweitgeborenen. Bei der Geburt erhielt er den von uns ausgelesenen Namen “Timon” und einige Wochen später gaben wir ihm einen zweiten Namen nach unserem Stellvertretenden Schulleiter, mit dem wir gut befreundet sind. Da wir bereits eine Geburtsbestätigung ausfüllen liessen mit nur einem Namen, machten wir uns auf den Weg zum Zivilstandesamt in Oshakati um auch den zweiten Namen “Iipumbu” eintragen zu lassen. Die zuständige Angestellte meinte, dies sei überhaupt kein Problem, sie müsse nur ein neues Dokument ausfüllen und es koste N$ 30.-. Als das Dokument ausgefüllt war, all die Unterschriften und Stempel mit dem richtigen Datum drauf waren, wollte sie das Geld einziehen. Da sie jedoch das Quittungsbuch nicht finden konnte, meinte sie leichthin: “Macht nichts, ist schon okay so. Wünsche noch einen schönen Tag”. Das ging ja problemlos.

Ermutigt durch diese schnelle und unbürokratische Lösung, entschieden wir uns auch für unseren älteren Sohn einen Zweitnamen zu beantragen. Dies liess sich aber nicht in Namibia erledigen, da er in der Schweiz geboren war und bereits dort registriert ist. Die Schweizer Behörde macht ihrem Namen auch in diesem Belangen alle Ehre, denn die Namenserweiterung musste per Gesuch beantragt werden, über die Botschaft in Kapstadt, die es dann weiter reichte in die Schweiz. Die Begründung des Gesuchs durfte nicht auf persönlichen Wünschen basieren, wie uns mitgeteilt wurde:

«Gemäss Art. 30 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) kann die Regierung des Wohnsitzkantons einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Von der gesetzlichen Namensführung soll zudem nicht ohne zwingende Gründe abgewichen werden, und persönliche Wünsche allein gelten nicht als “wichtige Gründe” im Sinne des Gesetzes.»

Daher suchten wir nach einer plausiblen Erklärung. Da wir schon seit längerer Zeit in Namibia leben, fiel uns dies auch nicht so schwer. Wir erklärten, dass Nathan schon vor längerer Zeit einen Oshivambo-Namen erhielt und mit diesem auch angesprochen wird. Zusätzlich stellte uns der Chef von Andreas eine Bestätigung dieser Erklärung aus. Wir waren ganz schön gespannt, ob die Schweizer Behörde diese Begründungen akzeptieren würde. Zusammen mit dem Gesuch mussten wir bereits die Gebühren einzahlen welche weit höher ausfielen als in Namibia.

Der Entscheid dieses Gesuchs wurde uns nun heute mitgeteilt. Es wurde bewilligt. Nathan darf sich jetzt auch offiziell Nathan Shaanika Richard nennen. Für ihn macht dies im Moment wohl keinen Unterschied, er hat Shaanika schon längst zu seinem Namen gemacht.

Mit diesem Entscheid ist aber die ganze Geschichte noch lange nicht abgeschlossen. Wir müssen nun die Empfangsbestätigung der Verfügung unterzeichnen und mit dieser Unterschrift erklären wir uns gleichzeitig mit der Namenserklärung einverstanden und verzichten auf jegliches Rechtsmittel. Diese Unterschrift und all die Folgen sind ja eigentlich überhaupt kein Problem, aber da das Dokument in Kapstadt ist, müssen wir nun einen Kurier organisieren der uns diese Verfügung bringt und mit unserer Unterschrift wieder an die Botschaft weiter leitet. Nebst viel Zeit beansprucht dies auch unsere Geldbörse ganz schön. Aber sobald diese unterschriebene Verfügung wieder in Kapstadt ist, werden sie es der zuständigen Behörde in der Schweiz mitteilen, diese werden die Daten im nationalen Datenregister eintragen und dann endlich dürfen wir den Pass beantragen.

Die Schlussfolgerung, die wir aus dieser Sache ziehen, ist, dass es um einiges einfacher ist vor der Geburt möglichst viele Namen zu wählen, damit auch bestimmt für jede Lebenslage und Situationen einer im Pass steht und keine Namensänderung oder Erweiterung beantragt werden muss…

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